Solar-Betriebsdeckung inkl. Ertragsausfalldeckung Hier ist die PV- Anlage nach Anschluss ans Netz durch die sogenannte "Allgefahrenversicherung" versichert. Entschädigt werden die notwendigen Reparaturkosten, inkl. Nebenkosten (z.B. für Entsorgung u.s.w.) auf Neuwertbasis. Es sind alle denkbaren Schäden versichert, z.B. durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus u.s.w. Neben dem Sachschaden an der Anlage wird auch der finanzielle Verlust durch den Anlagenstillstand (bzw. Teilstillstand) je Stillstandstag angemessen entschädigt. Der Einschluss der PV- Anlage in die Gebäudeversicherung (gegen die Gefahren Feuer und Sturm) ist dadurch nicht mehr notwendig und wäre auch dem Grunde nach nicht sinnvoll, da durch eine reine Gebäudeversicherung viele Risiken überhaupt nicht erfasst werden! download Fragebogen für Photovoltaikanlagen (39.42 KB)
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